Was braucht man, um sich in Österreich selbstständig zu machen?


Immer mehr Gewerbetreibende – ob Handwerker, IT-Spezialisten oder Dienstleister – zieht es nach Österreich, um sich dort selbstständig zu machen. Der österreichische Markt ist stabil, gut organisiert und bietet interessante Möglichkeiten. Gleichzeitig legt er aber auch Wert auf die Einhaltung streng definierter Regeln. In diesem Artikel erfahren Sie, welche Möglichkeiten Sie als Selbständiger haben, welche Pflichten auf Sie zukommen und worauf Sie achten müssen, wenn Sie nach Österreich expandieren und legal Geschäfte machen wollen.

Gewerbe in Österreich anmelden – so gehts!

Um in Österreich ein Gewerbe zu betreiben, müssen Sie Ihr Gewerbe zunächst bei der zuständigen Gewerbebehörde anmelden. Durch die Anmeldung Ihres Gewerbes und die Einreichung der erforderlichen Unterlagen erhalten Sie einen Gewerbeschein, der Sie zur Ausübung einer gewerblichen Tätigkeit berechtigt.

Bei der Anmeldung eines Gewerbes in Österreich benötigen Sie einen gültigen Personalausweis oder Reisepass, einen Nachweis über Ihren dauerhaften Wohnsitz in Österreich oder einen Auszug aus dem Strafregister (gilt nur für Personen, die nicht in Österreich wohnen oder seit weniger als 5 Jahren hier leben) und einen Befähigungsnachweis (wenn es sich um ein reglementiertes Gewerbe handelt).

Welche Steuern muss ich als Gewerbetreibender zahlen in Österreich?

Sobald Sie einen Gewerbeschein erhalten haben, müssen Sie Ihr Gewerbe beim zuständigen Finanzamt in Österreich anmelden und Sie erhalten dort eine Steuernummer. Diese benötigen Sie dann bei der Entrichtung Ihrer Steuern.

Wie in den meisten Staaten gibt es auch in Österreich bestimmte steuerliche Verpflichtungen, die mit der Ausübung eines Gewerbes verbunden sind. Wenn Sie sich in Österreichel selbstständig machen, sind Sie verpflichtet, eine Einkommensteuer zu zahlen. Die Steuersätze sind in Österreich hierbei jedoch progressiv. Das bedeutet, dass mit steigendem Einkommen auch der Steuersatz steigt.

Für das Jahr 2025 gelten die folgenden Sätze:

  • Einkommen bis zu 13.308 EUR: Steuersatz 0 %.
  • Einkommen bis zu 21.617 EUR: Steuersatz 0 %.
  • Einnahmen bis zu 35 863 EUR: Steuersatz 30 %.
  • Einnahmen bis zu 69 166 EUR: Steuersatz 40 %.
  • Einnahmen bis zu 103 072 EUR: Steuersatz 48 %.
  • Einnahmen bis zu 1 000 000 EUR: Steuersatz 50 %.
  • Einnahmen über 1 000 000 EUR: Steuersatz 55 %.

Wenn Ihr Jahresumsatz 35.000 € übersteigt, müssen Sie sich ebenfalls für die Mehrwertsteuer registrieren lassen. In Österreich beträgt der Standard-Mehrwertsteuersatz 20 %, für ausgewählte Waren und Dienstleistungen gelten ermäßigte Sätze von 10 % und 13 %.

Kranken- und Sozialversicherungpflicht für Gewerbetreibende in Österreich

Wenn Sie in Österreich ein Gewerbe betreiben wollen, sind Sie verpflichtet, sich bei der zuständigen Sozialversicherungsanstalt der gewerblichen Wirtschaft (SVA) anzumelden. Die dort zu zahlenden Beiträge umfassen die Krankenversicherung, die Pensionsversicherung, die Unfallversicherung und die Pensionspflichtversicherung.

In den ersten drei Betriebsjahren richten sich die Versicherungsbeiträge nach der Mindestbemessungsgrundlage. Die Mindestvorauszahlung für die Pensions- und Krankenversicherung beträgt 551,1 Euro.

Nach drei Jahren der Geschäftstätigkeit wird die Höhe der Beiträge entsprechend Ihrem tatsächlichen Einkommen angepasst. Ihre Beiträge können daher erhöht oder erniedrigt werden.

  • Für die Rentenversicherung beträgt der Satz 18,5 % der Bemessungsgrundlage für Einzelunternehmer und 20 % für Freiberufler.
  • Für die Krankenversicherung beträgt er 6,8 % der Bemessungsgrundlage.
  • Die Unfallversicherung beträgt 12,08 € pro Monat.
  • Und die obligatorische Rentenversicherung beträgt 1,53 % der Bemessungsgrundlage.

Mitgliedschaft in der Wirtschaftskammer

Wenn Sie in Österreich ein Gewerbe betreiben wollen, sind Sie verpflichtet sich in die Wirtschaftskammer einzutragen. Die Mitgliedschaft in der Kammer ist mit regelmäßigen Zahlungen von Mitgliedsbeiträgen verbunden. Für Einzelunternehmer beträgt der jährliche Mindestbeitrag etwa 100 EUR.

Die Mitgliedschaft in der Wirtschaftskammer ist jedoch nicht nur mit Verpflichtungen, sondern auch mit einer Reihe von Vorteilen und Dienstleistungen verbunden. So bietet die Kammer beispielsweise fachkundige Beratung in Bereichen wie Steuerrecht, Arbeitsrecht, Sozialversicherung und anderen wichtigen Aspekten der Wirtschaft. Sie bietet eine Reihe von Kursen, Seminaren und Schulungen an, die darauf abzielen, unternehmerische Fähigkeiten und Fachkenntnisse zu entwickeln. Außerdem organisiert sie Tagungen, Messen und andere Veranstaltungen, die die Vernetzung von Unternehmen und den Erfahrungsaustausch zwischen Unternehmern ermöglichen. Nicht zuletzt unterstützt sie Unternehmer bei der Erschließung ausländischer Märkte und bietet Informationen über Exportmöglichkeiten.

Tipps und Ratschläge

Gewerbetreibende in Österreich machen bei der Selbstständigkeit häufig bestimmte Fehler. Wir stellen Ihnen die wichtigsten vor.

  • Versäumnis der Anmeldung bei den österreichischen Behörden (Notifizierung): Bei grenzüberschreitender Tätigkeit ist es notwendig, das Gewerbe im Voraus zu melden – andernfalls drohen hohe Geldstrafen.
  • Fehlendes A1-Formular: Eine Tätigkeit ohne gültiges A1-Formular (tschechischer Sozialversicherungsausweis) gilt als illegal. Österreichische Kontrollen verlangen dieses Dokument oft bei Überprüfungen.
  • Fehlende Pflichtmitgliedschaft bei der Handelskammer: Viele Gewerbetreibende wissen nicht, dass die Mitgliedschaft in der Wirtschaftskammer (WKO) Pflicht ist, wenn sie in Österreich tätig sind. Die Nichtbezahlung der Beiträge kann jedoch zu Strafen und zum Ausschluss von Unterstützungsleistungen führen.
  • Falsche Buchführung nicht den österreichischen Vorschriften entsprechend: In Österreich müssen Rechnungen nach den örtlichen Rechtsvorschriften ausgestellt werden, einschließlich Sprache, Tarife und Inhalt.
  • Unterschätzung der österreichischen Versicherungsabgaben (SVS): Manche Gewerbetreibende berücksichtigen nicht, dass die SVS Versicherungsprämien auf den Gewinn erhebt, auch rückwirkend, und Mindesteinlagen verlangt, auch wenn das Einkommen gering ist. Eine zu späte Anmeldung bei der SVS kann zu Zahlungsrückständen und Strafen führen.

Um diese Fehler bei der Gewerbetätigkeit in Österreich zu vermeiden, ist es ratsam, einen Rechtsanwalt oder Steuerberater mit Erfahrung im grenzüberschreitenden Geschäft zu konsultieren, bevor Sie Ihre Gewerbe in Österreich anmelden. Eine gute Beratung zu Beginn erspart Ihnen in Zukunft Zeit, Geld und Sorgen. Wir bieten unseren Mitgliedern kostenlose Beratungsgespräche an.

Wollen Sie Teil der Informieren Sie sich über die Bedingungen der Kammermitgliedschaft.

Schlussfolgerung

Die Ausübung einer selbständigen Tätigkeit als Gewerbetreibender in Österreich bringt eine Reihe von rechtlichen und steuerlichen Verpflichtungen mit sich, die sich erheblich von Systemen in anderen Ländern unterscheiden können. Zunächst sollten Sie sich darüber im Klaren sein, ob Sie nur vorübergehend grenzüberschreitend tätig sein werden oder ob es sich um eine langfristige Tätigkeit handelt, die die Anmeldung eines österreichischen Gewerbes erfordert.

Wenn Sie eine kurzfristige Tätigkeit ausüben, vergessen Sie nicht die Gewerbeanzeige und das Formular A1, das Ihre ausländische Sozialversicherung bestätigt. Wenn Sie dauerhaft tätig sind, müssen Sie ein Gewerbe in Österreich gründen, sich zur Sozialversicherung anmelden, der Wirtschaftskammer beitreten, Steuern zahlen und Ihre Bücher nach den österreichischen Vorschriften führen.

Wenn Sie planen, in Österreich gewerblich tätig zu werden, zögern Sie nicht, uns zu kontaktieren. Wir beraten Sie gerne und bieten Ihnen auf Ihre Situation zugeschnittene Hilfe an. Gemeinsam mit Ihnen finden wir den besten Weg, um Ihnen einen reibungslosen Start ohne unnötige Komplikationen zu ermöglichen.

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