Steuern in Österreich: Was Unternehmer wissen sollten
Die Entscheidung, in Österreich unternehmerisch tätig zu werden, ist oft verlockend – das Land ist stabil, bietet eine gute hochwertige Infrastruktur und ein faires Rechtsumfeld. Dennoch ist eines der häufigsten Hindernisse für tschechische Unternehmer das Steuersystem, das auf den ersten Blick ähnlich erscheinen mag, aber tatsächlich eine Reihe von Unterschieden aufweist.
Gerade deswegen zahlt es sich aus, die Steuern schon vor dem eigentlichen Start ders Unternehmenstätigkeit zu klären. Ein richtig eingestelltes Steuerregime kann erhebliche Summen einsparen und Probleme mit den österreichischen Behörden vermeiden. Wer sich nur auf die tschechischen Gepflogenheiten verlässt, stößt oft an Grenzen – sei es bei der Registrierung für die Umsatzsteuer, den Sozialversicherungsabgaben oder bei denr SteuererklärungenEinkommensmeldung.
Der wohl häufigste Irrtum tschechischer Unternehmer ist die Annahme, sie könnten dieselben Buchhaltungs- und Steuergewohnheiten beibehalten wie daheim. Wird diese Frage unterschätzt, können bald Strafen oder nachträgliche Steuernachforderungen folgen. Die Steuern in Österreich sind einfach anders als bei uns.

Der steuerliche Rahmen in Österreich: Ein Überblick
Österreich hat ein Steuersystem, das als vergleichsweise stabil, transparent und gut durchsetzbar gilt. Die Steuerverwaltung obliegt dem österreichischen Bundesministerium für Finanzen (BMF), dem die Finanzämter unterstehen. Diese überwachen die Steuererhebung,Steuereinhebung, die Buchhaltungsprüfung und die Einhaltung der Steuervorschriften bei natürlichen und juristischen Personen.
Die wichtigsten Steuerarten in Österreich
- Einkommensteuer: Betrifft Selbstständige, Angestellte und EPU (Ein-Personen-Unternehmen). Der Steuersatz ist progressiv und bewegt sich je nach Einkommenshöhe zwischen 20 % und 55 %.
- Körperschaftsteuer: Wird von Kapitalgesellschaften (z.B. GmbH, AG) bezahlt. Seit 2024 beträgt der Satz 23 %.
- Umsatzsteuer (USt): Der Regelsatz liegt bei 20 %, ermäßigte Sätze von 10 % und 13 % gelten zum Beispiel für Lebensmittel, Bücher oder Beherbergungsleistungen.
- SVS-Beiträge für Gewerbetreibende: Dazu gehören Krankenversicherung (14,6 %), Pensionsversicherung (18,6 %), Pflegeversicherung (3,6 %) und Arbeitslosenversicherung (2,6 %).
- Kommunal- und Ortsabgaben: Hierzu zählen etwa die Grundsteuer oder die Ortstaxe, die der Beherbergungsbetrieb pro Gast und Nacht entrichtet.
Inländer vs. Ausländer: Die steuerliche Unterscheidung
„Die Unterscheidung zwischen steuerlicher Ansässigkeit (Inländer) und keiner steuerlichen Nicht-Ansässigkeit (Ausländer) ist in Österreich absolut ausschlaggebend – sie bestimmt, ob Sie nur österreichische Einkünfte oder auch die aus dem Ausland versteuern,“ betont Ulrich Paugger von auditorea.
- Steuerresident (Inländer): Versteuert das Welteinkommen in Österreich. Das Doppelbesteuerungsabkommen ist gegebenenfalls anzuwenden.
- Steuer-Nicht-Resident (Ausländer): Hat eine beschränkte Steuerpflicht. Versteuert nur die Einkünfte, die im Inland (Österreich) erzielt werden (z.B. aus einer Unternehmertätigkeit, Vermietung oder Beschäftigung hier).
TIPP: Ein Unternehmer gilt vor allem dann als österreichischer Steuerresident, wenn der Mittelpunkt der persönlichen Interessen in Österreich liegt.
Die Einkommensteuer
Diese Steuer betrifft alle Personen, die in Österreich steuerpflichtige Einkünfte haben, sei es aus einer Anstellung, selbstständiger Tätigkeit (EPU), Vermietung oder Kapitalerträgen.
Die Einkommensteuer bezahlen:
- Österreichische Steuerresidente – sie versteuern alle ihre Einkünfte (auch die aus dem Ausland).
- Steuer-Nicht-Residente – sie versteuern nur die in Österreich erzielten Einkünfte (z.B. aus einer Unternehmertätigkeit, Arbeit oder Vermietung auf österreichischem Gebiet).
Das österreichische Steuersystem ist progressiv – . Das bedeutet, je höher das Einkommen, desto höher der Steuersatz. Niedrige Einkünfte werden milder besteuert, während höhere Einkünfte einem höheren prozentuellen Satz unterliegen.
Die aktuellen Steuertarife für 2025 sind:
| Jährliches Einkommen (€) | Steuersatz |
| bis 13 308 € | 0 % |
| von 13 308 € bis 21 617 € | 20 % |
| von 21 617 € bis 35 836 € | 30 % |
| von 35 836 € bis 69 166 € | 40 % |
| von 69 166 € bis 103 072 € | 48 % |
| von 103 072 € bis 1 000 000 € | 50 % |
| über 1 000 000 € | 55 % |
Welche Abzüge sind möglich?
Das österreichische System ermöglicht eine breite Palette von Abzügen und Steuererleichterungen, die die letztendliche Steuerlast mindern. Zu den häufigsten zählen:
- dDer Verkehrsabsetzbetrag (Grundabzug für den Steuerpflichtigen),
- dDer Kinderabsetzbetrag,
- dDer Alleinverdienerabsetzbetrag (für Ehepartner ohne eigenes Einkommen),
- dieDas Pendlerpauschale, und
- Abzüge für Versicherungen und private Altersvorsorge.
Die gängigsten Steuerbegünstigungen für EPU (Selbstständige)
Klein- undUnternehmer und EinzelunternehmerGewerbetreibende in Österreich haben die Möglichkeit, einige spezifische Steuervorteile zu nutzen:
- Pauschalierung (Betriebsausgabenpauschale): Ermöglicht die Geltendmachung eines fixen Prozentsatzes an Betriebsausgaben (je nach Branche 6 %, 12 % oder 20 % der Einnahmen) anstelle einer detaillierten Belegführung.
- Investitionsfreibetrag (IFB): UnternehmerEPU können bis zu 10 % der Anschaffungskosten neuer Investitionen in langfristiges Vermögen (z.B. Computer, Fahrzeug, Büroeinrichtung) abziehen.
- Sozialversicherungsbonus: Ermöglicht die ReduzierungMinderung der Steuerbemessungsgrundlagebasis, und zwar um die bezahlten Sozial- und Krankenversicherungsbeiträge.
- Kleinunternehmerregelung: Gilt, wenn der Jahresumsatz 55.000 € nicht übersteigt.
Die Körperschaftsteuer
Die Körperschaftsteuer (kurz KSt) betrifft juristische Personen – Gesellschaften mit eigener Rechtspersönlichkeit, insbesondere die GmbH (Gesellschaft mit beschränkter Haftung), FlexKapG (Flexible Kapitalgesellschaft) und die AG (Aktiengesellschaft). Seit 2024 beträgt der Steuersatz 23 %.
Wie läuft die Steuererklärung ab?
Jede in Österreich registrierte juristische Person hat die Pflicht, eine Körperschaftsteuererklärung über das Online-System FinanzOnline einzureichen.
Die grundlegenden Schritte sind:
- Abschluss des Geschäftsjahres – üblicherweise am 31. Dezember (ein abweichendes Fiskaljahr kann gewählt werden).
- Erstellung des Jahresabschlusses – dieser muss die Bilanz, die Gewinn- und Verlustrechnung und den Anhang enthalten.
- Einreichung der SteuereErklärung – spätestens bis zum 30. April des übernächstenzweitübernächst folgendenen Jahres. Das heißt alsoalso, die SteuereSteuereErklärung für 2025 muss bis zum 30. April 2027 eingereicht werden. Die Einreichung und Veröffentlichung des Abschlusses beim Handelsgericht muss innerhalb von neun Monaten ab Ende des Geschäftsjahres erfolgen.
- Zahlung der Steuer – die Steuer wird auf Basis von vierteljährlichen Vorauszahlungen entrichtet, die am Jahresende je nach tatsächlichem Ergebnis angepasst werden.
Welche Pflichten hat eine GmbH nach der Gründung gegenüber dem Finanzamt?
- Steuerliche Registrierung: Nach der Eintragung ins Firmenbuch muss innerhalb weniger Tage der Antrag zur Körperschaftsteuer und gegebenenfalls zur Umsatzsteuer gestellt werden.
- Einrichtung eines FinanzOnline-Kontos: Das elektronische Portal für die Kommunikation mit dem FinanzaAmt, die Einreichung von SteuereErklärungen und die Bezahlung der Steuern.
- Steuervorauszahlungen (Vorauszahlungen): Diese betragen jährlich 500 Euro und sind auch dann zu zahlen, wenn die Gesellschaft keinen Gewinn erzielt.
- Buchführung nach österreichischen Standards (UGB): Die Buchhaltung muss vollständig, nachvollziehbar und in einer Sprache der Europäischen Union geführt werden.
- Archivierung von Dokumenten: Steuerunterlagen und Buchhaltungsabschlüsse müssen für die gesetzlich vorgeschriebene Dauer aufbewahrt werden.
- Kommunikation mit dem Finanzamt: Alle Änderungen (z.B. Adresse des Firmensitzes, Geschäftsführer, Änderung des Bankkontos) sind unverzüglich zu melden.
Die Umsatzsteuer
Die Umsatzsteuer (USt) ist eine der KernSchlüsselsteuern, die die meisten Unternehmer und juristische PersonenFirmen betrifft. Sie funktioniert ähnlich wie die tschechische DPH, jedoch mit einigen Unterschieden bei den Steuersätzen, den Grenzwerten für die Registrierungsgrenzen und den Regeln für grenzüberschreitende FakturierungRechnungsstellung.
Die steuerlichen Bedingungen für Unternehmen in Österreich unterscheiden sich je nach Art der Ware oder Dienstleistung. Generell gelten hier drei USt-Sätze:
- Regelsatz (20 %): Gilt für die meisten Waren und Dienstleistungen.
- Ermäßigter Satz (10 %): Gilt für Lebensmittel, Medikamente, Bücher, Transport, Wohnungsmiete, Gastronomie, kulturelle Veranstaltungen, Beherbergungsleistungen, Pflanzen, Tiere und Wein vom Winzer.
Jeder Unternehmer, der in Österreich steuerpflichtige Leistungen erbringt, ist verpflichtet, seinen Jahresumsatz zu überwachen. Wird der festgelegte Grenzwert überschritten, muss er sich beim österreichischen Finanzamt für die Umsatzsteuer registrieren lassen.
Die Grenze für die verpflichtende Registrierung liegt bei 55.000 € jährlich (die sogenannte Kleinunternehmergrenze). Überschreitet der Unternehmer diesen Grenzwert nicht, kann er die Kleinunternehmerregelung in Anspruch nehmen – in diesem Fall verrechnet er keine Umsatzsteuer und führt sie nicht an den Staat ab, kann aber gleichzeitig keine Vorsteuer (Abzug der Umsatzsteuer aus Einkäufen) geltend machen.
Nach Überschreiten des Grenzwertess Limits muss der Unternehmer eine österreichische USt-IdNrUSt-IdNr. beantragenerhalten, die Umsatzsteuer auf seinen Rechnungen ausweisenverrechnen und regelmäßig Steuererklärungen abgeben (monatlich oder vierteljährlich, je nach Umsatz).
Wie läuft die Fakturierung bei verhält es sich mit der grenzüberschreitenden TätigkeitenRechnungsstellung?
Österreich hält sich als Mitglied der Europäischen Union an die einheitlichen Regeln für die FakturierungRechnungsstellung zwischen den Mitgliedstaaten. Entscheidend ist der Status des Kunden (Firma vs. Endkunde) und der Ort der Leistung.
- Lieferung von Waren an Firmen (B2B) innerhalb der EU
Wenn der Abnehmer Umsatzsteuerzahler in einem anderen EU-Land ist und seine gültige USt-IdNr. angibt, ist die Lieferung im Land des Lieferanten steuerbefreit. In Österreich versteuert der Empfänger dies im Reverse-Charge-Verfahren. - Verkauf von Waren an Endkunden (B2C)
Wenn ein österreichischer Unternehmer an Kunden in einem anderen EU-Land verkauft (z.B. E-Shop), kommt das Verfahren One Stop Shop (OSS) zur Anwendung. Die Umsatzsteuer wird im Land des Kunden entsprechend dessen Satz abgeführt; die Erklärung erfolgt über das einheitliche OSS-Portal. - Erbringung von Dienstleistungen in andere EU-Staaten
Bei Dienstleistungen richtet sich der Ort der Besteuerung nach dem „Empfängerort“-Prinzip. Bei B2B-Fakturierung kommt wiederum Reverse Charge zur Anwendung, bei B2C-Fakturierung wird die Umsatzsteuer in der Regel in Österreich abgeführt.
Weitere Steuern und Pflichten
Das österreichische Steuersystem umfasst neben der Einkommensteuer und der Umsatzsteuer auch weitere Pflichtabgaben und lokale Gebühren.
Die Lohnsteuer
Die Lohnsteuer ist in Österreich das Äquivalent zur Einkommensteuer für Angestellte, die direkt vom Arbeitgeber für seine Mitarbeiter abgeführt wird.
- Die Steuer wird nach demselben progressiven Tarif wie die Einkommensteuer berechnet.
- Der Arbeitgeber zieht sie monatlich vom Bruttolohn des Arbeitnehmers ab und führt sie dem Finanzamt ab.
Sozial- und Krankenversicherungsbeiträge
In Österreich teilen sich die Abgaben auf Arbeitnehmer und Arbeitgeber auf. Der Arbeitgeber ist verpflichtet, die Abgaben nicht nur zu berechnen, sondern den Arbeitnehmer auch im Sozialversicherungssystem (ÖGK – Österreichische Gesundheitskasse) zu registrieren und die Zahlungen regelmäßig monatlich abzuführen.
Die Gesamtabgaben vom Bruttolohn bewegen sich um die 39 %, wovon zirka 21 % vom Arbeitgeber und 18 % vom Arbeitnehmer getragen werden.
Die Abgaben des Arbeitgebers für Angestellte sind:
- Krankenversicherung: ca. 3,78 %
- Pensionsversicherung: ca. 12,55 %
- Arbeitslosenversicherung: ca. 3 %
- Unfallversicherung: 1,2 % (fester Satz)
- Weitere Beiträge: ca. 1 % (Familienfonds, Ausbildung etc.)
- Beitrag zur Mitarbeiter Vorsorgekasse: 1,83 % des Bruttolohns (sobald der Arbeitnehmer in Rente gehen kann, kann er sich den gesamten Betrag auszahlen lassen).
Lokale Steuern und Gebühren (Kommunalabgaben)
Österreichische Gemeinden haben das Recht, bestimmte lokale Steuern einzuheben, die sich je nach Region unterscheiden können. Die wichtigsten davon sind:
- Kommunalsteuer: In Höhe von 3 % der Bruttolöhne aller Angestellten. Sie wird direkt an die Gemeinde abgeführt, in der die Firma ihre Betriebsstätte hat.
- Grundsteuer: Wird auf eigene Grundstücke und Gebäude gezahlt. Die Höhe variiert je nach Gemeinde, typischerweise 0,2–0,5 % des Liegenschaftswertes.
- Gebühren für Müll, Wasser und Kanal: Verpflichtend für alle Unternehmen mit einer Betriebsstätte. Die Höhe hängt von der Größe des Betriebs, dem Verbrauch und dem Standort ab.
- Tourismus- und Kulturabgaben (Ortstaxe, Nächtigungsabgabe): Betreffen vor allem Unternehmer in der Gastronomie, Beherbergung und im Tourismusbereich.
Abschließende Tipps und Empfehlungen
Die unternehmerische Tätigkeit in Österreich bietet viele Chancen, aber auch ein gewisses Maß an administrativen Aufwand – insbesondere im Steuerbereich. Deshalb zahlt es sich aus, von Anfang an systematisch zu arbeiten und sich darüber im Klaren zu sein, welche Steuern wann und wie zu zahlen sind.
Die Zusammenarbeit mit einem Steuerberater ist in Österreich gängige Praxis – nicht nur für große Firmen, sondern auch für Klein- und EinzelunternehmerEPU und Start-ups. Wie Ulrich Paugger von auditorea betont: „Viele tschechische Unternehmer unterschätzen die Unterschiede im österreichischen Steuersystem. Die korrekte Einstellung des Steuerregimes gleich zu Beginn kann darüber entscheiden, ob das Geschäft in Österreich erfolgreich oder problematisch wird.“ EinDer Steuerberater sollte definitiv bei der Gründung einer Gesellschaft, bei grenzüberschreitenden Geschäften oder bei der jährlichen Steuerabrechnung beigezogengenutzt werden. Dank seiner Fachkenntnis kann der Berater legale Wege finden, um die Steuerlast zu mindern und die Strafen vorzubeugen, was sich oft um ein Vielfaches in eingesparter Zeit und Geld auszahlt.
Wenn Sie eine unternehmerische Tätigkeit in Österreich in Erwägung ziehen oder Beratung in Steuer- und Buchhaltungsfragen benötigen, wenden Sie sich an die Tschechisch-Österreichische Handels- und Industriekammer oder an die Firma auditorea, die in Österreich, Tschechien und der Slowakei tätig ist und unterstütztUnternehmern hilft, die Steuer- und Buchhaltungsprozesse von Anfang an richtig aufzusetzen.