FlexKapG/FlexCo: Neue Chance für Startups in Österreich ab 2024


Ab dem 1. Januar 2024 führt Österreich eine neue Rechtsform für Startups ein – die Flexible Kapitalgesellschaft (FlexKapG oder FlexCo).

Die neue Rechtsform Flexible Kapitalgesellschaft und ihr Einfluss auf Österreichs Startup-Ökosystem

Ab dem 1. Januar 2024 wird Österreich dank der Einführung einer neuen Rechtsform für Unternehmen – der Flexiblen Kapitalgesellschaft (FlexKapG/FlexCo) – ein noch attraktiverer Standort für Unternehmensgründungen. FlexKapG/FlexCo ist ein hybrides Modell, das Elemente der Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH) und der Aktiengesellschaft (AG) vereint. Es bietet mehr Flexibilität bei der Kapitalbeschaffung und ermöglicht eine einfachere Einbindung von Mitarbeitern in die Eigentümerstruktur.

Vorteile von FlexKapG/FlexCo für Unternehmer und Investoren

Der größte Vorteil von FlexKapG/FlexCo sind die reduzierten Kapitalanforderungen – der Mindestbeitrag pro Gesellschafter liegt nur bei 1 Euro. Das erleichtert Startups den Zugang zu Finanzierung. Eine weitere Neuerung ist die Möglichkeit, Unternehmenswert-Anteile (ähnlich den internationalen Employee Stock Option Plans – ESOP) auszugeben, die als Anreiz für Mitarbeiter dienen. So können Talente gewonnen werden, ohne in der Anfangsphase hohe Gehälter zahlen zu müssen. Zudem bietet FlexKapG/FlexCo steuerliche Vorteile – die Besteuerung der Mitarbeiteranteile wird aufgeschoben, bis diese verkauft oder das Arbeitsverhältnis endet.

FlexKapG/FlexCo vereinfacht außerdem die Übertragung von Geschäftsanteilen. Während bei einer GmbH eine notarielle Beglaubigung erforderlich ist, genügt bei FlexKapG/FlexCo eine private Urkunde, die vor einem Anwalt oder Notar erstellt wird. Die Anteile können flexibler strukturiert werden, und Gesellschafter können verschiedene Arten von Anteilen mit unterschiedlichen Rechten besitzen. Neu ist auch die Möglichkeit einer ungleichen Stimmabgabe, bei der Gesellschafter mit mehreren Stimmen einen Teil ihrer Stimmen für Vorschläge nutzen können, während sie sich bei der Abstimmung enthalten.

FlexKapG/FlexCo erleichtert Startups zudem die Gewinnung von Investoren. Unternehmen können ihr Stammkapital durch genehmigten Kapital bis zu 50 % des Stammkapitals erhöhen und so ihre Handlungsfähigkeit bei der Finanzierung des Wachstums verbessern. Außerdem ist der Rückkauf eigener Anteile bis zu einem Drittel des Stammkapitals möglich, ähnlich wie bei Aktiengesellschaften.

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